Messtechnische Kontrolle (MTK – ehemals Eichung) Service für Ihre Praxis
Gemäß §14 MPBeteibV ist jeder Praxisbetreiber verantwortlich in regelmäßigen Abständen, (in der Regel 2 Jahre) seine medizinischen Geräte einer MTK zu unterziehen.
Wir führen die MTK Ihrer manuellen und automatischen Blutdruckmessgeräte, Ergometer und Audiometer nach dem „Leitfaden zu messtechnischen Kontrollen von Medizinprodukten mit Messfunktion der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt“ mit kalibrierten Messgeräten in Ihrer Praxis durch.
Im Anschluss erhalten sie ein entsprechendes Prüfprotokoll und die dazugehörige Prüfplakette für jedes geprüfte Gerät.
Nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 Mess- und Eichverordnung (MessEV1) sind
„Waagen zur Bestimmung der Masse bei der Ausübung der Heilkunde beim Wiegen von Patienten aus Gründen der ärztlichen Überwachung, Untersuchung und Behandlung „ eichpflichtig.
Für diese Zwecke verwendete Waagen müssen mindestens der Genauigkeitsklasse III angehören.
Eine Nacheichung oder MTK sind bei Personenwaagen nicht erforderlich.
Anzeigepflicht für Waagen beim Eichamt
Bei neu gekauften geeichten Waagen besteht seit dem 01.01.2015 nach §32MessEG eine Anzeigepflicht, diese muss spätestens 6 Wochen nach Erweb beim Eichamt erfolgen. Beim Eichamt können sie Ihre geeichten Waagen registrieren lassen